In den letzten Wahlkämpfen sah man eine immer mehr ausufernde Plakatierung der an den Wahlen teilnehmenden Parteien und Wählergruppen. Kaum ein Baum oder Laternenmast blieb verschont.
Um einerseits das Ortsbild freizuhalten sowie auch die Umweltbelastung zu minimieren fordern wir zentrale Plakattafeln an exponierten Stellen, an denen sich die Bürgerinnen und Bürger über die antretenden Parteien, Wählergruppen und Personen informieren können.
Als Orientierung könnten hier die Regelungen der Stadt Linden sowie deren Satzung dienen.
Der Ortsbeirat möge daher beschließen:
1. Der Ortsbeirat fordert zentrale Plakattafeln an exponierten Stellen für Wahlkämpfe, um die übermäßige Plakatierung im Ortsbezirk zu reduzieren. Die Bewirtschaftung (Auf- und Abbau) dieser Tafeln erfolgt durch die Verwaltung. Das Aufbringen der Plakate erfolgt durch die Parteien bzw. Wählergruppen nach Genehmigung durch die Verwaltung.
2. Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden wird gebeten in Abstimmung mit den Ortsbeiräten für den Ortsbezirk Nordenstadt eine Plakatierungssatzung zur Regelung von Wahlwerbung zu entwerfen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Optional ist die Satzung der Landeshauptstadt Wiesbaden entsprechend zu ergänzen.
3. Der Ortsbeirat ist verbindlich in die Auswahl der Standplätze einzubinden.