1. Hält das Dezernat die Annahmen aus dem Gutachten von Heinz + Feier 7 Jahre nach Gutachtenerstellung und bis zu 9 Jahre nach Datenerhebung für valide?
Ja, das Gutachten wird weiterhin für aussagekräftig gehalten, Prognosen werden in der Regel für einen Prognosezeitraum von 15 Jahren erstellt.
2. Wurden neue Verkehrssimulationen durchgeführt? Wie sehen etwaige Ergebnisse aus? Wenn nein, können diese Simulationen erstellt werden? Ist die im Gutachten erwähnte Alternative einer abknickenden Vorfahrt geprüft worden?
Eine makroskopische Untersuchung wurde im Rahmen der Untersuchungen zum Verkehrsentwicklungsplan Wiesbaden 2030 mit Hilfe des Verkehrsmodells durchgeführt. In der Zufahrt der Hunsrückstraße werden sich die Fahrzeugbelastungen in der Prognose 2030 erhöhen. Grundsätzlich ist und bleibt die Qualität des Verkehrsablaufes insbesondere in den Spitzenstunden nicht ausreichend und es wird die Installation einer Lichtsignalanlage erforderlich. Das Neubaugebiet wird diesen Bedarf weiter verstärken. Neben der Qualität des Verkehrsablaufes wird dadurch auch die Verkehrssicherheit insbesondere für die schwächeren Verkehrsteilnehmer erhöht. Eine abknickende Vorfahrt weist in Bezug auf die Verkehrssicherheit Defizite auf. Zudem ist die Anordnung eines Zebrastreifen in diesem Bereich nicht zulässig, so dass auf diese betriebliche Regelung am Knotenpunkt verzichtet wurde. Es wurden keine neueren makroskopischen Verkehrsuntersuchungen am Knotenpunkt durchgeführt.
3. Welche Schlussfolgerungen werden aus dem temporären Ampelbetrieb im Rahmen der Sanierung der Oberpfortstraße/westlicher Teil Wallauer Weg gezogen?
Bei der Sanierung der Oberpfortstraße / des Wallauer Weges im Jahr 2021 durch das Tiefbau- und Vermessungsamt wurde nicht mit einer Lichtsignalanlage gearbeitet, sondern unter Vollsperrung gebaut. Es gab bei einer Gehwegsanierung Wallauer Weg / Hunsrückstraße mit Fahrbahneinengung eine LSA-Regelung. Diese Maßnahme lässt aber keinerlei Rückschlüsse auf den angefragten Aspekt einer dauerhaften LSA zu.
4. Plant das Dezernat eine intelligente, verkehrsgesteuerte Ampelschaltung, z.B. Einbindung in Digi-V? Wie soll die Verkehrssteuerung im Detail funktionieren?
Es ist eine verkehrsabhängige Steuerung geplant. Die Anlage wird an das Verkehrsrechnernetz angeschlossen. Der Verkehrsfluss wird über Wärmebildkameras beobachtet und automatisiert auf die Verkehrslage reagieren.
5. Kann die Ampelanlage in den Nachtstunden und an Sonntagen abgeschaltet werden?
Ja, soweit es die Verkehrslage zulasst. Hiervon kann aktuell ausgegangen werden.
6 .Wie beurteilen die Fachleute einen möglichen Verdrängungsverkehr (wie bei dem temporärem Ampelbetrieb) in den Geisbergweg und in der Verlängerung in den alten Ortskern, der dafür nicht ausgelegt ist.
Durch die Installation der Knotenpunktlichtsignalanlage wird die Qualität des Verkehrsablaufes gegenüber der bestehenden Verkehrsregelung am Knotenpunkt erhöht, so dass keine umwegige und mit hohen Widerständen versehene Umfahrung durch den Ortskern erwartet wird. Dies wird letztlich auch durch das Verkehrsmodell bestätigt.
7 .Wie wirkt sich ein möglicher Verdrängungsverkehr auf die Stolbergerstraße, die Turmstraße und auch die Friedhofstraße aus?
Es ist kein Verdrängungsverkehr zu erwarten (siehe Pkt. 6).
8 .Wie sind die Auswirkungen auf das Wohngebiet nördlich der geplanten Ampel zwischen Holzweg und Kreisel an der östlichen Ortseinfahrt von Wallau kommend?
Auch in diesem Wohngebiet werden keine negativen Auswirkungen in Form von Mehrbelastungen erwartet.
9. Welche Auswirkungen werden in den Punkten Lärm- und Umweltimmissionen durch die Ampel erwartet?
Die Ampelanlage wird entsprechend der Anforderungen an die Barrierefreiheit ausgerüstet. Diese erzeugt zwar Geräusche, diese werden jedoch dynamisch der Umgebungslautstarke angepasst. Eine weitergehende Larmbelästigung ist nicht zu erwarten.
10. Wichtig ist an dieser Stelle mehr Querungssicherheit für Fußgänger. Sieht das Dezernat zur Erreichung dieses Zweckes Alternativen zu der jetzt geplanten Ampelanlage?
Es wird keine qualitativ gleichwertige Alternative gesehen.
11. Wie stellt sich das Dezernat eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere der unmittelbar betroffenen Anlieger, vor?
Die Beteiligung erfolgt satzungsgemäß über den Ortsbeirat.
12. Inwiefern ist Dezernat V befugt, auf der L3028 eine LSA einzurichten?
Innerhalb der Ortsdurchfahrt ist die Landeshauptstadt Wiesbaden Baulastträger, eine Beteiligung von Hessen Mobil ist nicht erforderlich.
13. Ist diese Maßnahme mit Hessen Mobil abgestimmt und wie ist deren Haltung dazu (bitte um Stellungnahme)?
Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist hier Straßenbaulastträger. Eine Abstimmung mit Hessen Mobil ist nicht erforderlich
14. Der Ortsbeirat hat in seinem Beschluss 0091 von 2021 den Antrag der Fraktion Norschter in Bewegung zur Öffnung der oberen Hunsrückstraße für den Radverkehr gegen die Einbahnstraße mit der Begründung abgelehnt, dass dies zu gefährlich für Radfahrer:innen sei. Teilt der Magistrat diese Einschätzungen?
Die mögliche Öffnung der Einbahnstraße Hunsrückstraße, zwischen Wallauer Weg und Eschenstraße, wurde durch das Tiefbau- und Vermessungsamt geprüft. Dieses Teilstück der Hunsrückstraße weist keine signifikante Steigung auf und die mögliche Fahrbeziehung ist von der Hauptstraße wegführend. Gleiches gilt auch für die mögliche Öffnung der Stolberger Straße. Seit 1998 sind in Wiesbadener Gemarkung für den Radverkehr geöffnete Einbahnstraßen vorhanden. Bislang konnten bei über 500 geöffneten Einbahnstraßenabschnitten keine negativen Erfahrungen gemacht werden. Geöffnete Einbahnstraßen helfen der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, der Erschließung von mit dem Rad fahrenden Anwohnern und erweitern das Radverkehrsnetz. Dementsprechend befürwortet der Magistrat die Öffnung der Einbahnstraße für den Radverkehr und teilt nicht die als gefährlich beurteilte Ansicht des Ortsbeirates.
15. Warum enthält die Planskizze für die Ampelanlage Wallauer Weg/ Hunsrückstraße für die obere Hunsrückstraße die Beschilderung als Einbahnstraße mit Fahrradgegenverkehr, obwohl für diese Maßnahme vom OBR kein zustimmender Beschluss vorliegt?
Bei geplanten Änderungen der Verkehrsführung sind alle relevanten Aspekte nach den aktuellen Richtlinien zu berücksichtigen. Dementsprechend musste auch die mögliche und sinnvolle Öffnung der oberen Hunsrückstraße mitbetrachtet werden.