Sitzung vom 13.07.2016 Ordnung und Sauberkeit bei Ersatzhaltestellen

Bei Einrichtungen temporärer Lösungen wie z.B. Ersatzhaltestellen für den Linienbusverkehr sind die
gleichen Voraussetzungen für Ordnung und Sauberkeit (z. B. Anbringung von Abfallbehältern
und/oder Aschern) einzuhalten wie bei dauerhaften Einrichtungen.

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