In den Haushaltsplanberatungen der Stadt Wiesbaden für den Doppelhaushalt 2022/2023 wurden unter anderem € 150.000,00 zur Renovierung des Ensembles (Heimatmuseum/Haus der Vereine) in der Turmstr. 9-11 beantragt.
Die durch Freie Wähler und CDU gewünschten Beträge wurden von dem sogenannten „4er Bündnis“ aus SPD, Grüne, die Linke und Volt ersatzlos gestrichen.
Jedoch spricht das Hessische Denkmalschutzgesetz von einer Erhaltungspflicht des Eigentümers und der Besitzer von denkmalgeschützten Gebäuden, der die Landeshauptstadt Wiesbaden demnach nicht nachkommt. Siehe folgende Erläuterungen:
§ 13 Erhaltungspflicht
(1) Eigentümerinnen und Eigentümer, Besitzerinnen und Besitzer sowie Unter- 214 Nr. 18 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen – 5. Dezember 2016 haltungspflichtige von Kulturdenkmälern sind verpflichtet, diese im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten und pfleglich zu behandeln.
(2) Das Land sowie die Gemeinden und Gemeindeverbände tragen hierzu durch Zuschüsse nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel bei.
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten:
- Umgehend durch eine fachlich geeignete Stelle begutachten zu lassen, in welchem Zustand sich das o.g. Ensemble befindet.
- Entsprechende Mittel aus dem Dezernatsbudget zur Erfüllung der rechtlichen Verantwortung bereitzustellen und Maßnahmen einzuleiten.
- Um die dringendsten Mängel zu beseitigen und weitere, irreparablen Schaden zu verhindern, stellt der Ortsbeirat kurzfristig 4000,– € aus den Verfügungsmitteln als Vorlage zur Verfügung, die von der Landeshauptstadt Wiesbaden zurückerstattet werden. Der Nutzer übernimmt Verantwortung und Haftung für denkmalschutzkonforme Durchführung der Erstmaßnahmen
- Den Ortsbeirat Nordenstadt bis zum 30.01.2022 schriftlich über die erlangten Informationen mitzuteilen sowie Maßnahmen zur Sanierung zu empfehlen!